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Heute (20.03.) findet eine Serverumstellung statt, daher ist ab 11 Uhr nur ein eingeschränkter Betrieb möglich. Bei dringende Notfälle sind wir in der Praxis Zollberg erreichbar. Der Scharnhauser Park ist ab 11 Uhr geschlossen. Wir bitten um Verständnis für eventuelle Unannehmlichkeiten.

Notfall

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Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Taucheruntersuchungen nach GTÜM und G31(nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen)

eder Sporttaucher soll sich erstmals vor Beginn der Aufnahme seines Sports und dann jährlich sowie nach schwereren Erkrankungen auf seine Tauglichkeit für das Tauchen untersuchen lassen.

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung stellt neben der gründlichen Tauchausbildung und dem regelmäßigen Training einen wichtigen Faktor zur Vermeidung von Tauchunfällen und Selbstschädigungen durch den Sport dar.

Die Taucheruntersuchung soll klären, ob:

  • vorhandene Krankheiten ein Risiko für Tauchunfälle oder Taucherkrankheitendarstellen und die eigene Gesundheit sowie die Gesundheit der Tauchpartner gefährden
  • früher durchgemachte Krankheiten beim Tauchen wieder auftreten können
  • Krankheiten sich unter Wasser verstärken können

Da innerhalb des 10m Tiefenbereiches die relativ größte Druckdifferenz auftritt, sind diese Untersuchungen auch und gerade für Taucher wichtig, die sich zunächst dem Flachwassertauchen widmen wollen.

Die Taucheruntersuchung beginnt mit der gründlichen Erhebung einer Krankenvorgeschichte, da bereits bestimmte Erkrankungen eine Kontraindikation für das Tauchen darstellen und die weiteren Untersuchungen dann nicht mehr erfolgen müssen. Die Angaben des Untersuchten zur Anamnese werden auf einem Fragebogen festgehalten und müssen von ihm unterschrieben werden u.a. auch um evtl. spätere rechtliche Ansprüche besser regulieren zu können. Die Untersuchung orientiert sich im Wesentlichen an allgemeinmedizinischen, internistischen, HNO-, lungenärztlichen und neurologischen Kriterien. Sie wird nach standardisierten Vorgaben durchgeführt und festgehalten. Ist das Ergebnis unauffällig, kann die Tauchtauglichkeit für ein Jahr erteilt werden.

Der Taucher erhält zusammen mit einer Kopie seines Untersuchungsergebnisses eine ärztliche Bescheinigung über die Tauchtauglichkeit. Eine solche Bescheinigung wird auf Tauchbasen und bei Wettkämpfen benötigt. Sie sollte aus eigener Sicherheit auch dann mitgeführt werden, wenn auf bestimmten ausländischen Basen die Eingangskriterien zum Tauchen nicht so streng gehandhabt werden. Die Untersuchung ist sehr zeitaufwendig und wird nicht von den Krankenkassen bezahlt.

Die Tauchuntersuchung beinhaltet:

  • Erhebung der Patientenvorgeschichte
  • Klinische Untersuchung
  • Lungenfunktionstest
  • Herz-Kreislaufprüfung einschl. Belastungs-EKG
  • Laborwerte: Blutbild, Urinuntersuchung